Auf Umwegen zur Arbeit
Grosszügig ausgelegter Begriff des Arbeitswegs
Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gilt als Arbeitsweg nicht nur die direkte und schnellste Verbindung zwischen Arbeitsort und Wohnung oder umgekehrt. Vielmehr ist auch dann noch von Arbeitsweg zu sprechen, wenn es auf Grund von Umwegen oder Unterbrechungen zu Verzögerungen von bis zu einer Stunde kommt. Aus besonders triftigen Gründen kann die Limite von sechzig Minuten auch überschritten werden. Die Frage ist für Teilzeitbeschäftigte von Bedeutung, die weniger als acht Stunden in der Woche arbeiten, weil sie nur gegen die Folgen von Unfällen am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg versichert sind, nicht aber bei Nichtbetriebsunfällen (Art. 13 Unfallversicherungsverordnung).
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