Schlägt die Stadt Bern den Sack statt den Esel?
Abgewiesene Autonomiebeschwerde der Bundesstadt
Der bernische Regierungsrat hat die Autonomie der Stadt Bern nicht verletzt, als er ihr für das Jahr 2000 ein Budget verordnete, nachdem die Vorlage des Stadtrats in der Volksabstimmung abgelehnt worden war. Das Bundesgericht hat die von der Stadt eingereichte staatsrechtliche Beschwerde wegen Verletzung der Gemeindeautonomie (NZZ 22. 9. 00) einstimmig abgewiesen. Das Gericht wirft den kommunalen Behörden vor, sie schlügen den Sack und meinten den Esel, denn sie kritisierten in Wirklichkeit «eher den Entscheid ihres eigenen Souveräns als denjenigen des Regierungsrats».
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