Beanstandete «verlorene Ehre»
Entscheid der UBI bestätigt
Das Bundesgericht hat den Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) bestätigt, wonach die im März 1997 von der Télévision Suisse Romande (TSR) ausgestrahlte Dokumentation «L’honneur perdu de la Suisse», die sich mit der Rolle der Schweiz während der Zeit des Nationalsozialismus befasst, die geltenden Programmbestimmungen verletzt hat.
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