Jusletter

Rechtswidrige Praxis einer Rekurskommission

Überlange Fristen zwecks Entlastung?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: AHV, Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Rechtswidrige Praxis einer Rekurskommission, in: Jusletter 4. Dezember 2000
Die Praxis der Eidgenössischen Rekurskommission der AHV und IV für im Ausland wohnende Personen, wonach den Vorinstanzen für die Stellungnahme zu einer Beschwerde grundsätzlich immer eine Frist von vier Monaten eingeräumt wird, ist laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts rechtswidrig.

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