Ausländische Spielschulden und Ordre public
Zwangsvollstreckung nicht mehr ausgeschlossen
Wer bei einem bewilligten Spielkasino im Ausland Schulden hat, kann dafür künftig in der Schweiz auf dem Weg der Schuldbetreibung belangt werden. Das Bundesgericht hat eine aus den dreissiger Jahren stammende Rechtsprechung teilweise aufgegeben und entschieden, dass die Zwangsvollstreckung derartiger Forderungen gemäss heutiger Anschauung nicht in stossender Weise grundlegendste Prinzipien der schweizerischen Rechtsordnung verletzt und daher nicht gegen den sogenannten Ordre public verstösst.
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