Neue EU-Verordnung: Internet-Anbieter kann am Wohnsitz des Käufers eingeklagt werden
Die Justizministerinnen und Justizminister der EU haben letzte Woche unter Berufung auf einen verbesserten Konsumentenschutz im Internet eine neue Verordnung beschlossen. Jeder Käufer soll seine Ansprüche gegen einen Internet-Anbieter, der seinen Sitz in einem anderen EU-Staat hat, in seinem Heimatstaat einklagen können.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare