Kinder sind anzuhören
Vorsorgliche Regelung der Obhut
Kinder sind grundsätzlich anzuhören, wenn ein Gerichts- oder Verwaltungsverfahren ihre Angelegenheiten betrifft. Von einer Anhörung absehen darf eine Behörde nur, wenn das Alter der Kinder oder andere wichtige Gründe dagegen sprechen. Im Rahmen der Anordnung vorsorglicher Massnahmen könnte gemäss Bundesgericht allenfalls auch wegen zeitlicher Dringlichkeit von einer Anhörung abgesehen werden.
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