Bedingte Gefängnisstrafen wegen eines Bergunfalls
Das Bundesgericht hat die Gefängnisstrafen wegen fahrlässiger Tötung für einen Bergführer und einen Koordinator des Bergführerbüros Zermatt bestätigt. Die beiden Verurteilten sind für den Tod eines jungen amerikanischen Touristen verantwortlich, der sich auf Grund von Koordinations- und Organisationsmängeln allein auf den Weg in hochalpines Gelände gemacht hatte und dabei beim Sturz in eine Gletscherspalte ums Leben kam.
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