Jusletter

Lichtentzug oder Schattenwurf?

Aus Dornröschenschlaf erwachte Beratungskultur

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Sachenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Lichtentzug oder Schattenwurf?, in: Jusletter 22. Mai 2000
Der im Zivilgesetzbuch verankerte nachbarrechtliche Schutz vor übermässigen Einwirkungen (Art. 684) bezieht sich nicht nur auf sogenannte positive Immissionen wie Lärm, Rauch oder Erschütterungen, sondern ebenso auf negative Immissionen wie den Entzug von Licht oder Sonne durch Objekte auf dem angrenzenden Grundstück. Dies entschied am Donnerstag das Bundesgericht und kehrte sich damit von einer über achtzigjährigen Rechtsprechung ab (BGE 42 II 452 und BGE 88 II 264). Die Unterscheidung zwischen positiven und negativen Immissionen sei möglicherweise «zu feinsinnig» gewesen, meinte einer der Richter im Verlaufe der öffentlichen Beratung des Urteils und erinnerte daran, dass der negative Entzug von Sonnenlicht positiv auch als Schattenwurf bezeichnet werden kann.

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