Neue Rechtsgrundlage im ZGB zur Informatisierung der Zivilstandsregister
Vernehmlassung ergab Zustimmung zu Vorentwurf des Bundesrates
Die elektronische Führung der Zivilstandsregister (Personenstandsregister) mit einer zentralen Datenbank beim Bund ist in der Vernehmlassung unbestritten geblieben. Der Bundesrat hat am letzten Mittwoch vom positiven Ergebnis des Verfahrens Kenntnis genommen und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis im Herbst eine Botschaft auszuarbeiten.
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