Verursacherprinzip für unsorgfältige Anwälte
Verfahrenskosten nicht dem Klienten auferlegt
Von einem Anwalt, der ans Bundesgericht gelangen will, erwartet dieses Bundesgericht, dass er vorher einen Blick in die massgeblichen Verfahrensordnungen wirft. Unterlässt er dies und reicht eine offensichtlich unzulässige Beschwerde ein, muss er künftig damit rechnen, dass die Verfahrenskosten ihm selbst auferlegt werden und nicht seinem Klienten. Dies geht aus einem Urteil des Kassationshofs in Strafsachen hervor, der in einem Streit um Genugtuung wegen Körperverletzung auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Verurteilten nicht eingetreten ist, weil die Streitsumme von 8000 Franken nicht erreicht war.
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