Jusletter

Neue Entwicklungen im Wirtschaftsrecht: Kartellrecht

  • Autor/Autorin: Roland von Büren
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht
  • Zitiervorschlag: Roland von Büren, Neue Entwicklungen im Wirtschaftsrecht: Kartellrecht, in: Jusletter 5. Juni 2000
Das schweizerische Bundesgesetz über Kartelle und andere Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz), das 1996 in Kraft trat, bezweckt, volkswirtschaftlich oder sozial schädliche Auswirkungen von Kartellen und anderen Wettbewerbsbeschränkungen zu verhindern und den Wettbewerb im Interesse einer freiheitlichen marktwirtschaftlichen Ordnung zu fördern. Es stützt sich dabei auf drei Säulen: Das Verbot unzulässiger Wettbewerbsabreden, das Verbot unzulässiger Verhaltensweisen marktbeherrschender Unternehmen sowie die präventive Kontrolle geplanter Unternehmenszusammenschlüsse. War die schweizerische Wettbewerbspolitik jahrzehntelang tolerant, bläst heute den Kartellen ein anderer Wind ins Gesicht. So kann etwa die Wettbewerbskommission kumulativ zu Verwaltungssanktionen Strafsanktionen mit Bussen bis zu 100’000.- Franken verhängen. Der vorliegende Beitrag beleuchtet zuerst die Grundzüge des Kartellgesetzes. Als Illustrationen dienen Fälle aus der Praxis der Wettbewerbskommission. Schliesslich wird auch auf die Rolle des Rechtsanwalts bei der Anwendung des Kartellrechts eingegangen und darauf hingewiesen, dass es sich auf jeden Fall lohnt, früh den Kontakt mit dem Sekretariat der Wettbewerbskommission aufzunehmen, um abzutasten, wo wettbewerbsrechtlich das Eis dünn wird.

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