Jusletter

Unfallversicherung bei Teilzeitarbeit

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Privatversicherungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Unfallversicherung bei Teilzeitarbeit, in: Jusletter 5. Juni 2000
Weniger als acht Stunden in der Woche beschäftigte Teilzeitarbeitnehmer sind nicht gegen Nichtbetriebsunfälle, sondern nur gegen Betriebsunfälle versichert, und dieser Versicherungsschutz endet, sobald die Versicherten nach der Arbeit wieder zu Hause angelangt sind.

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