Jusletter

Zur strafrechtlichen Würdigung der HIV- Infektion und den Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit

Bundesgericht, Kassationshof, 20. Oktober 1999, X. c. Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich (6S.254/1999); Nichtigkeitsbeschwerde; BGE 125 IV 242

  • Autor/Autorin: Tom Freytag
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: Tom Freytag, Zur strafrechtlichen Würdigung der HIV- Infektion und den Abgrenzungsschwierigkeiten zwischen Eventualvorsatz und bewusster Fahrlässigkeit, in: Jusletter 5. Juni 2000
Der vorliegende Beitrag bespricht einen Bundesgerichtsentscheid, bei dem es um folgenden Sachverhalt geht: Nach einer längeren Trennung diskutieren X und Y über einen Neubeginn ihrer intimen Beziehung. Y möchte vorerst einen HIV-Test durchführen lassen, wozu sie beide beim gemeinsamen Hausarzt anmeldet. Das Resultat ergibt, dass Y HIV-negativ ist. X informiert Y demgegenüber nicht, dass er sich schon früher in Kenia einem HIV-Test unterzogen hat, der ein HIV-positives Ergebnis ergab. Nachdem X der Y vorgibt HIV-negativ zu sein, nimmt sie die sexuelle Beziehung mit ihm wieder auf. Sie haben regelmässig sexuellen Kontakt. Dabei steckt sich Y mit dem HI-Virus an.

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