Jusletter

Bubiker Nächte enden um sechs Uhr

Das höchste Gericht als Oberglöckner der Nation?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Bubiker Nächte enden um sechs Uhr, in: Jusletter 26. Juni 2000
Die reformierte Kirche in Bubikon darf ihr Frühgeläut laut einem Entscheid des Bundesgerichts weiterhin bereits um sechs Uhr morgens erschallen lassen. Bis ins Jahr 1998, als der Gemeinderat die Nachtruhe um eine Stunde verlängerte, war die örtliche Bevölkerung bereits um fünf Uhr geweckt worden. Das Ansinnen einer Anwohnerin, die Kirchenglocken erst um sieben Uhr läuten zu lassen, lehnten indes der Gemeinderat, die Baurekurskommission III sowie das kantonale Verwaltungsgericht ab. Und dabei bleibt es, nachdem das Bundesgericht eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Anwohnerin einstimmig abgewiesen hat.

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