Zwangsmedikation eingewiesener Patienten
Im Kanton Bern fehlt es laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts an einer genügenden gesetzlichen Grundlage für die Zwangsmedikation von Patienten, die aus fürsorgerischen Gründen in eine Klinik eingewiesen wurden. Es stehe fest, «dass dem bernischen Recht weder über die Voraussetzungen noch über die Art und Weise der Betreuung und medizinischen Behandlung von Patienten, denen fürsorgerisch die Freiheit entzogen wurde, eine ausreichende Regelung entnommen werden kann».
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