Bestätigter Schuldspruch im Fall Osterwalder
Nichtigkeitsbeschwerde abgewiesen
Nach einer überaus detaillierten Schilderung der grausamen Handlungen Osterwalders, die wohl unter anderen Umständen als harte Pornographie qualifiziert würden, gelangt das Bundesgericht zum Schluss, dass der Täter möglicherweise keinen direkten Tötungsvorsatz gehabt habe, aber durchaus zu Recht wegen eventualvorsätzlichen Tötungsversuchs verurteilt worden sei.
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