Wer mehr verdienen könnte, muss dies auch tun
Vernachlässigung von Unterhaltspflichten
Wer in selbständiger Stellung nicht genug verdient, um die ihm auferlegten Alimente zu bezahlen, muss laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts zu einer unselbständigen Erwerbstätigkeit wechseln, wenn diese sich als lukrativer erweist. Andernfalls kann er wegen Vernachlässigung von Unterhaltspflichten bestraft werden (Art. 217 Strafgesetzbuch). Gemäss dieser Bestimmung wird auf Antrag mit Gefängnis bestraft, wer seine familienrechtlichen Unterstützungs- oder Unterhaltspflichten nicht erfüllt, obwohl er über die Mittel dazu verfügt oder verfügen könnte.
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