Richterliche Auflösung einer Aktiengesellschaft
Ultima Ratio zum Minderheitenschutz
Die Auflösung einer Aktiengesellschaft durch den Richter auf Antrag einer 10%-Aktionärsminderheit kommt in Frage, wenn ein Weiterbestehen der Aktiengesellschaft für die Aktionärsminderheit unzumutbar wird. Ausschlaggebendes Kriterium ist laut Bundesgericht, ob den Minderheitsaktionären ein Weiterbestehen der Gesellschaft objektiv und vernünftigerweise aufgezwungen werden kann. Dies ist zu verneinen, wenn der Gesellschaftszweck nicht mehr erfüllt werden kann.
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