Jusletter

Sittenwidriger Erbverzicht?

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Sittenwidriger Erbverzicht?, in: Jusletter 10. Juli 2000
In einem Erbauskaufvertrag kann ein Erbe, sofern sich ein entsprechender Wille klar aus der Vereinbarung ergibt, auch auf seinen Pflichtteil verzichten. Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts ist ein solcher Erbauskaufvertrag nicht sittenwidrig (Art. 20 Obligationenrecht), obwohl der Pflichtteilsschutz der Erben auf sittlicher Grundlage beruht (BGE 116 II 243 E. 4b). Der Richter ist an den Entscheid des Gesetzgebers gebunden, der den Erbauskauf zulässt und damit in Kauf nimmt, dass der verzichtende Erbe und unter Umständen auch seine Nachkommen beim Erbgang leer ausgehen (Art. 495 Zivilgesetzbuch).

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