Jusletter

Referenzauskünfte von Vermietern und Liegenschaftsverwaltungen

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Miet- und Pachtrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Referenzauskünfte von Vermietern und Liegenschaftsverwaltungen, in: Jusletter 10. Juli 2000
Mieterdaten dienen in erster Linie der Abwicklung des Mietvertrages. Die um eine Referenzauskunft gebetene Person darf nur Auskunft erteilen, wenn der jeweilige Mieter diese als Referenz ausdrücklich angegeben hat.

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