Jusletter

Bastelstunde mit Niveau

Kein Markenschutz für «Brico»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Bastelstunde mit Niveau, in: Jusletter 17. Juli 2000
Das Tessiner Appellationsgericht hiess eine Klage der Brico SA, die mit Bastel- und Baumaterialien handelt, gut und verbot damit der Jumbo Sud SA, ihr Bau- und Freizeitangebot weiterhin unter der Bezeichnung "Brico & Hobby" anzubieten. Das Bundesgericht hob nun diesen Entscheid auf. Die Brico SA könne keinen Markenschutz beanspruchen, obwohl sich die in der französischsprachigen Schweiz als Gemeingut geltende Kurzform von "Bricolage" (Bastelei) in der italienischsprachigen Schweiz als Marke durchgesetzt habe. Vielmehr müsse sich ein Gemeingut in allen Sprachregionen als Marke für ein bestimmtes Produkt durchgesetzt haben, damit es dem generellen Freihaltungsgebot zum Trotz als Marke geschützt werden könne.

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