Jusletter

Vergewaltigung in der Ehe

Antragsrecht und Widerstandspflicht - keine Bestrafung wegen Nötigung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Vergewaltigung in der Ehe, in: Jusletter 17. Juli 2000
Gemäss Bundesgericht gilt es, den Willen der Ehefrau zu respektieren. Solange diese die sechsmonatige Antragsfrist ungenutzt verstreichen lässt, soll der Strafrichter sich nicht in die Belange der Ehe mischen.

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