Vergewaltigung in der Ehe
Antragsrecht und Widerstandspflicht - keine Bestrafung wegen Nötigung
Gemäss Bundesgericht gilt es, den Willen der Ehefrau zu respektieren. Solange diese die sechsmonatige Antragsfrist ungenutzt verstreichen lässt, soll der Strafrichter sich nicht in die Belange der Ehe mischen.
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