Persönlichkeitsrechtliche Aspekte beim Internet-Auftritt einer Behörde
Zuger Datenschutzbeauftragter legt ersten Tätigkeitsbericht vor
Präsentiert sich eine Verwaltungsstelle im Internet, dürfen Fotos von Mitarbeitenden nur mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Personen veröffentlicht werden. Dies sagt der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug in seinem soeben publizierten ersten Jahresbericht, der einen ausführlichen und interessanten Einblick in seine bisherige Tätigkeit gibt.
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