Rechtshilfe an Russland
Urteilsbegründung in Aeroflot-Affäre
Das Bundesgericht hat es nicht ganz unerwartet abgelehnt, sich als Rechtshilfeinstanz in der sogenannten Aeroflot-Affäre materiell mit den in Russland erhobenen Vorwürfen auseinander zu setzen. Dies geht aus der nun vorliegenden schriftlichen Begründung des Urteils hervor, mit welchem am 19. Juni die Rechtshilfe zugelassen worden war (NZZ vom 22. 6. 00) Die davon betroffene Lausanner Finanzgesellschaft Forus SA hatte die erhobenen Vorwürfe stets unter Hinweis auf ein Gutachten der Treuhandgesellschaft Pricewaterhouse Coopers bestritten.
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