Jusletter

Differenzierte Verwirkung von Opferhilfeansprüchen

Späte Entdeckung einer HIV-Infektion nach Vergewaltigung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verwaltungsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Differenzierte Verwirkung von Opferhilfeansprüchen, in: Jusletter 31. Juli 2000
Die klare gesetzliche Bestimmung, wonach ein Gesuch um Leistungen der Opferhilfe «innert zwei Jahren nach der Straftat» eingereicht werden muss (Art. 16 Abs. 3 Opferhilfegesetz), kommt laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts im Falle einer Vergewaltigung, die zu einer erst vier Jahre später entdeckten HIV-Infektion und Aids- Erkrankung führt, nicht zum Tragen. In einem solchen Fall sind wohl die Opferhilfeansprüche wegen der Vergewaltigung selbst verwirkt, nicht aber diejenigen wegen der mit der folgenschweren Infektion verbundenen schweren Körperverletzung.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.