Rechtsgutachten zur Internet- und E-Mail-Nutzung am Arbeitsplatz
Analoge Anwendbarkeit der Telefonüberwachungsregeln
Eine Überwachung der Internet- und E-Mail-Aktivitäten von einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist nur beschränkt zulässig. Sie muss sich auf konkrete Verdachtsmomente eines Missbrauchs stützen, vorher angekündigt oder angedroht, auf das nötige Mindestmass beschränkt werden (z.B. Stichproben) und vertraulich erfolgen. Dies geht aus einem kürzlich publizierten privaten Rechtsgutachten hervor.
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