Anspruch auf Aufenthalt
Kantonswechsel getrennt lebender Ehegatten
Der Anspruch des ausländischen Ehegatten eines Schweizers auf eine Aufenthaltsbewilligung besteht auch dann, wenn das Paar auf Grund ehelicher Schwierigkeiten getrennt lebt und der Ausländer in einem Nachbarkanton Wohnsitz nehmen möchte. Dies entschied das Bundesgericht im Falle einer Thailänderin, die nicht mehr bei ihrem schweizerischen Ehemann in Dornach im Kanton Solothurn lebt und im nahen Münchenstein im Nachbarkanton Basel-Landschaft eine preisgünstige Wohnung gefunden hat.
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