Kein Kassenausschluss für säumige Zahler
Das Krankenversicherungsobligatorium hat zur Folge, dass ein Versicherter nicht ausgeschlossen werden kann - und zwar laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auch dann nicht, wenn er sich beharrlich weigert, seine Prämien oder Kostenbeteiligungen zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn interne Bestimmungen in Reglement oder Statuten der Kasse einen solchen Ausschluss vorsehen.
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