Der Billardtisch als Spielapparat
Erbsen zählende Verfassungsrichter am Röstigraben
Gilt ein Billardtisch genau wie ein Flipperkasten als Spielapparat, oder ist er eher mit einem Schachbrett oder mit Jasskarten und Jasstafel zu vergleichen? Das Bundesgericht beriet mehr als eine Stunde lang über diese in der föderalistischen Schweiz je nach Kanton unterschiedlich beantwortete Frage. Am Ende der öffentlichen Urteilsberatung gelangten drei der fünf urteilenden Richter zum Schluss, dass es den zuständigen Tessiner Behörden verfassungsrechtlich nicht verwehrt werden könne, einen Billardtisch als Spielapparat im Sinne des kantonalen Gastwirtschaftsgesetzes zu betrachten.
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