Kein Raum für zusätzliche Begrenzung
Emission von Mobilfunkantennen abschliessend geregelt
Die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung regelt die Emissionsbegrenzung für neue Mobilfunkantennen abschliessend. Die kantonalen Behörden dürfen keine restriktivere Begrenzung vornehmen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichts hervor, laut dem der Bundesrat indessen über die Bücher muss, sobald zuverlässige Erkenntnisse über die nichtthermischen Strahlenwirkungen vorliegen.
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