Zulässige Untermiete
Gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts verursacht der Umstand allein, dass ein Mieter seine Wohnung auf unbestimmte Zeit untervermietet, keine «wesentliche Nachteile» für den Vermieter, die es ihm erlauben würden, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern.
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