Jusletter

Veröffentlichung von Unfallbildern nur bei Einhaltung des Rechts auf Privatsphäre

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Personenrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Veröffentlichung von Unfallbildern nur bei Einhaltung des Rechts auf Privatsphäre, in: Jusletter 25. September 2000
Die Bildberichterstattung einer Zeitung über Verkehrsunfälle darf die Grenze des emotional Erträglichen nicht überschreiten. So verletzt beispielsweise eine Veröffentlichung eines Unfallbildes, das einen sterbenden jungen Mann in Nahaufnahme zeigt, die Menschenwürde und die Privatsphäre. Dies geht aus einer letzte Woche publizierten Stellungnahme des Schweizer Presserates hervor.

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