Jusletter

Rechtsüberholen als grobe Verkehrsregelverletzung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Verkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Rechtsüberholen als grobe Verkehrsregelverletzung, in: Jusletter 2. Oktober 2000
Wer auf einer Autobahn rechts überholt, kann gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts wegen einer groben Verkehrsregelverletzung zur Verantwortung gezogen werden (Art. 90 Ziff. 2 Strassenverkehrsgesetz). Diese wird mit Gefängnis oder Busse geahndet, während eine einfache Verkehrsregelverletzung höchstens eine Haftstrafe nach sich zieht. Zudem führt eine grobe Verkehrsregelverletzung zu einem Führerausweisentzug (BGE 120 Ib 285). Im konkreten Fall hatte die Aargauer Justiz einen Porsche-Fahrer wegen Rechtsüberholens auf der Autobahn mit 400 Franken gebüsst. Der Mann hatte in dichtem Kolonnenverkehr vor dem Bareggtunnel zwei auf der Überholspur fahrende Autos rechts auf der Normalspur überholt. Das Bundesgericht bestätigte die Busse wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Darüber hinaus wird dem Porsche- Fahrer auch der Führerausweis für mindestens einen Monat entzogen.

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