In allen Punkten bestätigter Schuldspruch
Beide Beschwerden Raphael Hubers in Lausanne abgewiesen
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des ehemaligen Leiters der Abteilung Wirtschaftswesen bei der Finanzdirektion des Kantons Zürich, der sich in grossem Ausmass von Gastgewerblern bestechen liess, bestätigt. Das Zürcher Obergericht hatte den Angeklagten unter anderem wegen mehrfacher passiver Bestechung zu viereinhalb Jahren Zuchthaus, einer Busse von 200 000 Franken sowie zur Rückerstattung unrechtmässig erlangter Vermögensvorteile in Höhe von 918 680 Franken an den Staat verurteilt.
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