Jusletter

Kein Beschwerdeweg offen

Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule gültig

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: fel., Kein Beschwerdeweg offen, in: Jusletter 16. Oktober 2000
Die vom Zürcher Regierungsrat am 15. September 1999 erlassene Verordnung über die Studiengebühren an der Zürcher Fachhochschule ist gültig, nachdem das Bundesgericht auf eine dagegen eingereichte staatsrechtliche Beschwerde nicht eingetreten ist. Der UNO-Pakt I über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, der eine «allmähliche Einführung der Unentgeltlichkeit» vorsieht (Art. 13) sei im vorliegenden Fall nicht dirket anwendbar.

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