Entscheid zugunsten eines Rechts auf Einsicht in Resultate genetischer Tests für Lebensversicherungs-Gesellschaften
Wer sich einem genetischen Test bezüglich der Chorea-Huntington-Erbkrankheit unterzogen hat, muss das Resultat vor Abschluss einer Lebensversicherung der Versicherungsgesellschaft offenlegen. Dies entschied letzte Woche das „Genetics and Insurance Committee (GAIC)“ des britischen Gesundheitsdepartementes.
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