Vermietende Biedermänner im Rotlichtmilieu
Kassensturz-Sendung war korrekt
Die Fernsehsendung Kassensturz vom 2. und 6. März 1999, in welcher unter dem Titel «Vermietungen im Milieu» diskutable Praktiken gewisser «Biedermänner» im Rotlichtmilieu angeprangert worden waren, hat keine Programmbestimmungen verletzt. Dies entschied das Bundesgericht und bestätigte einen Entscheid der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), der von einem betroffenen Vermieter, der im Beitrag als Beispiel herangezogen wurde, mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde nach Lausanne weitergezogen worden war.
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