Parkieren im Fahrverbot «zusätzliches Unrecht»
Ein Fahrverbotssignal untersagt nicht nur, die fragliche Strasse zu befahren, sondern laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts darüber hinaus auch «implizit, quasi stillschweigend», darauf anzuhalten oder zu parkieren. Denn aus dem aufgestellten Fahrverbotssignal «ergibt sich ohne weiteres erkennbar und einleuchtend auch ein Halte- und Parkverbot», dessen Missachtung als «zusätzliches Unrecht» auch strafbar ist.
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