800 000 Franken für Michailow
Das Bundesgericht trat auf eine staatsrechtliche Beschwerde des Kantons Genf nicht ein, weshalb dieser einen freigesprochenen russischen Geschäftsmann für seine in Untersuchungshaft verbrachte Zeit von 778 Tagen definitiv mit 800 000 Franken entschädigen muss.
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