Kreis Zugriffsberechtigter auf Register der Führerausweisentzüge erweitert
Neue Rechtsgrundlage für Administrativmassnahmen-Register
Der Bundesrat hat letzte Woche die Verordnung über das automatisierte Administrativmassnahmen-Register gutgeheissen und deren Inkrafttreten auf den 1. Januar 2001 beschlossen. Damit erfüllt er eine Vorgabe des Datenschutzgesetzes: Dieses verlangt, dass die automatisierte Bearbeitung von besonders schützenswerten Personendaten auf einer formell-gesetzlichen Grundlage beruhen muss. Neu erhalten neben den bisher schon berechtigten Behörden auch die Strafverfolgungs- und -gerichtsbehörden Anschluss an das Register, das unter anderem Führerausweisentzüge enthält, wenn sie Zuwiderhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz beurteilen.
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