Jusletter

Zu löschende Betreibung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: SchKG
  • Zitiervorschlag: fel., Zu löschende Betreibung, in: Jusletter 30. Oktober 2000
Ein Betreibungsamt darf zurückgezogene Betreibungen Dritten gegenüber nicht bekanntgeben. Dabei spielt es gemäss einem neuen Urteil des Bundesgerichts keine Rolle, ob die Betreibung vor oder nach Bezahlung der Schuld zurückgezogen wird.

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