Jusletter

EMRK und Gestaltungspläne

Anspruch auf öffentliche Verhandlung

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Bau- und Raumplanungsrecht. Bodenrecht
  • Zitiervorschlag: fel., EMRK und Gestaltungspläne, in: Jusletter 8. Januar 2001
Laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts kann ein Gestaltungsplan, der die künftige Bebauung eines Grundstücks detailliert regelt, in zivilrechtliche Ansprüche eines unmittelbaren Nachbarn eingreifen, so dass dieser im Falle eines Streits Anspruch auf eine öffentliche Gerichtsverhandlung hat (Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention; EMRK).

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