Geheimnisschutz und Pressefreiheit
Schriftliche Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti»
Die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibt laut der schriftlichen Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti» grundsätzlich strafbar. Eine grosszügigere Gesetzesauslegung im Lichte der Meinungsäusserungsfreiheit lehnt der bundesgerichtliche Kassationshof in Strafsachen als unzulässig ab.
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