Jusletter

Geheimnisschutz und Pressefreiheit

Schriftliche Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti»

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Strafrecht Schweiz Besonderer Teil
  • Zitiervorschlag: fel., Geheimnisschutz und Pressefreiheit, in: Jusletter 15. Januar 2001
Die Veröffentlichung einer in vertretbarer Weise für geheim erklärten Information bleibt laut der schriftlichen Urteilsbegründung im «Fall Jagmetti» grundsätzlich strafbar. Eine grosszügigere Gesetzesauslegung im Lichte der Meinungsäusserungsfreiheit lehnt der bundesgerichtliche Kassationshof in Strafsachen als unzulässig ab.

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