Bundesgesetz über den elektronischen Geschäftsverkehr (Teilrevision des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb)
Vernehmlassungsvorlage, Entwurf, Januar 2001
Bei dem letzte Woche in die Vernehmlassung geschickten Vorentwurf des Bundesgesetzes über den elektronischen Geschäftsverkehr handelt es sich nicht um ein eigenständiges Gesetz, sondern um einen Mantelerlass. Vorgeschlagen werden Änderungen des Obligationenrechts und des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), die im Wesentlichen auf eine Besserstellung des Konsumenten beim Einkaufen auf elektronischem Weg zielen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 31. Mai 2001. Vorliegend wird der Gesetzesentwurf im Volltext wiedergegeben.
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