Verweigerter Pikettdienst
Kein Grund für fristlose Entlassung
Das Bundesgericht beanstandet die fristlose Entlassung einer Operationsschwester, der mit sofortiger Wirkung gekündigt worden war, nachdem sie ihren Wochenend-Pikettdienst nicht angetreten hatte und stattdessen zu ihrem Bruder nach Spanien gefahren war. Das Aargauer Obergericht hatte dies als wichtigen Grund erachtet, der eine Entlassung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist rechtfertigt. Eine zehntägige Abwesenheit ohne jede Mitteilung an den Arbeitgeber sei ein eigenmächtiger Ferienbezug, der eine fristlose Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung erlaube.
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