Hinderlicher Zugriff auf verpfändete Ware
Ein Faustpfandrecht ist gültig begründet, wenn der Verpfänder nennenswerte Hindernisse überwinden muss, um weiterhin an die verpfändete Ware zu gelangen. In einem aktuellen Urteil hat das Bundesgericht die gültige Verpfändung von 165 Orientteppichen bejaht, die in einem Separatverschlag mit Doppelschloss gelagert wurden. Der Zutritt war nur durch gemeinsames Aufschliessen der Türe möglich. Einen Schlüssel besass das verpfändende Unternehmen, den anderen die kreditgebende Bank.
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