Deutsches Bundesverfassungsgericht hält an Filmverbot von Gerichtsverhandlungen fest
In Deutschland dürfen Gerichtsverhandlungen auch künftig nicht im Fernsehen übertragen werden. Begründet wurde der Entscheid unter anderem damit, dass durch technische oder sonstige Bearbeitungen der Gehalt einer Aussage manipuliert, mit anderen Aussagen zusammengestellt und in anderen inhaltlichen Zusammenhängen erneut verwendet werden könnte, was eine Gefahr für das Recht auf informationelle Selbstbestimmung darstelle. Dies geht aus einem letzte Woche publizierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts hervor.
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