Die Steuerjustiz ist nicht Rechtsberater
Der Steuerjustiz soll laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts nicht die Funktion eines Rechtsberaters aufgezwungen werden, «auch wenn ein praktisches Interesse der Steuerpflichtigen an Auskünften für geplante Tatbestände nicht zu verkennen ist».
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare