Jusletter

Grenzüberschreitender Transport von Drogengeld

Am Zollamt entdeckte Geldwäscherei

  • Autor/Autorin: Franz Zeller
  • Rechtsgebiete: Einziehung, Geldwäscherei, mangelnde Sorgfalt bei Finanzgeschäften und Melderecht, (Straf-)Bestimmungen des Geldwäschereigesetzes (GwG), Kriminelle Organisation
  • Zitiervorschlag: Franz Zeller, Grenzüberschreitender Transport von Drogengeld, in: Jusletter 12. Februar 2001
Der Tatbestand der Geldwäscherei (Artikel 305 bis des Strafgesetzbuchs) erfasst auch den Transport von verstecktem Bargeld über die Landesgrenze. Der Kassationshof des Bundesgerichts hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines deutschen Staatsangehörigen abgewiesen, den das aargauische Obergericht wegen bandenmässiger Geldwäscherei zu einer Strafe von zwei Jahren Gefängnis verurteilt hatte.

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